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Wozu dient Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben (§1 MediationsG). Mediation ist ein sehr gutes Hilfsmittel, um außergerichtlich einen Streit durch die Parteien selbst beizulegen.

Diese Aussage gilt für jede Art von Streit, aber hier sollen nur handelsrechtliche Streitfälle auf ganz bestimmten Fachgebieten betrachtet werden. Bei handelsrechtlichem Streit auf technischem Gebiet geht es letztlich nicht um die eindeutige Klärung einer technischen Streitfrage, sondern um die Einigung bezüglich der finanziellen Forderungen der Streitparteien gegeneinander. Aber um zu einer solchen Einigung zu kommen, ist es fast immer erforderlich, die technische Streitfrage vorher sachlich und ausführlich zwischen den Parteien zu diskutieren.

Wann ist Mediation angebracht?

Sowohl schon vor einem Gerichtsstreit als auch zu jedem Zeitpunkt während eines Gerichtsverfahrens kann versucht werden, durch Mediation mittels sachkundiger Gesprächsführung den Streit von den Parteien selbst beenden zu lassen. Für den Versuch einer Mediation wird auf Antrag der Parteien ein Gerichtsverfahren jederzeit unterbrochen. Misslingt die Einigung, kann der Gerichtsstreit ohne Nachteile für die Parteien weitergeführt werden.

Was ist Sachverständige Mediation?

Für die Betätigung als Mediator ist keine bestimmte berufliche Ausbildung vorgeschrieben. Üblicherweise waren bisher die Mediatoren von ihrem Beruf her Richter oder Rechtsanwälte, also Juristen. Das ist völlig in Ordnung, soweit es nur auf die psychologisch geschickte Gesprächsführung ankommt, um einen bestimmten Streit beizulegen. Handelsrechtliche Streitfälle auf technischem Gebiet erfordern aber zur Beilegung die sachkundige und fachgerechte Diskussion der anliegenden technischen Streitfragen. Aus diesem Grund ist es gut, wenn der Mediator von der technischen Streitsache wirklich etwas versteht. Am besten sollte er auf diesem Technikbereich ein Experte oder Sachverständiger sein. Die Firma copyraith GmbH bietet ausschließlich diese Art von „Sachverständiger Mediation“ an. Selbstverständlich werden aber von diesen Mediatoren, die keine Juristen sind, auch keine juristischen Ratschläge erteilt. Die Mediationsgespräche mit den Streitparteien, ob einzeln oder gemeinsam, werden deshalb nur im Beisein von deren Rechtsbeiständen geführt.

Was ist Sachverständige Vermittlung?

„Mediation“ heißt „Vermittlung“ auf lateinisch; die Bedeutung des Wortes ist aber durch das Mediationsgesetz festgelegt. Die hier gebrauchte Formulierung „Sachverständige Vermittlung“ meint dagegen die Einschaltung eines geeigneten Sachverständigen durch eine der Parteien mit dem Verhandlungsauftrag zur Streitbeilegung.

Es gibt zwei Bereiche bei technisch veranlassten, handelsrechtlichen Streitigkeiten, in denen eine „Sachverständige Vermittlung“ durch einen technischen Experten hilfreich sein kann:

Wenn ein technischer Handelsstreit vor Gericht kommt, wird der Richter immer schon bei der ersten mündlichen Verhandlung versuchen, die Parteien zu einem Vergleich miteinander zu bewegen. Dieser Versuch ist selten erfolgreich, weil vom Gericht eben nur juristische Überlegungen vorgebracht werden können, die von den Parteien mit ihren Rechtsanwälten meistens schon im Vorfeld beraten worden sind. Erst wenn von einem Sachverständigen ein Gutachten über die vom Gericht formulierten Fragen vorgelegt wird, können auch die Streitparteien die Sachlage etwas genauer und weniger parteiisch sehen. Deshalb kommt es oftmals nach Vorlage und Diskussion des Sachverständigengutachtens leichter zu einem einvernehmlichen Vergleich zwischen den Parteien. Die Bereitschaft zur Einigung hat dann aber nicht das Gericht, sondern die sachliche Darlegung der Streitfragen im Gutachten bewirkt.

Was innerhalb eines Gerichtsverfahrens funktioniert, kann auch ohne Gericht gelingen. Die Gegenpartei kann am besten zu dem Versuch einer einvernehmlichen Streitbeilegung bewogen werden, wenn sie sachliche Gespräche mit einem fachlichen Experten über ihren Streitfall führt. Dadurch könnte sie im jeweils vorliegenden Fall auch eigene Fehler erkennen. Das ist für die Einigungsbereitschaft in Handelsstreitigkeiten sehr nützlich.

Daraus folgt die Empfehlung, dass von einer der beiden Streitparteien ein Sachverständiger mit der Vermittlungsaufgabe betraut wird, die Gegenpartei durch sachliche Diskussion für ein Mediationsverfahren im vorliegenden Streit zu gewinnen. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Sachverständige schon vorher gründlich über den technischen Streitfall informieren konnte. Im Erfolgsfall kann er danach auch selbst die Mediation übernehmen.

Eine reguläre Mediation in technischen Handelsstreitigkeiten erfordert normalerweise, dass sich der Mediator mit beiden Streitparteien zusammen mit deren Rechtsbeiständen zu einem mehrstündigen Gespräch trifft. Je nach Komplexität des Falles und der Höhe des Streitwertes sind eventuell mehrere solcher Treffen nötig, daneben vielleicht zusätzlich Beratungen des Mediators mit den Parteien getrennt. Es ist leicht einzusehen, dass die durch alle Beteiligten verursachten Kosten erheblich sind. Das ist bei einem hohen Streitwert gerechtfertigt.

Wenn der Streitwert dagegen nicht sehr hoch ist, so dass die voraussichtlichen Gesamtkosten des Mediationsverfahrens 10 % oder mehr des Streitwertes erreichen könnten, sollte nach einem alternativen Verfahren gesucht werden. Die hier angebotene Alternative ist eine „Streitbeilegung durch Sachverständige Vermittlung“.

Die Unterschiede zu einem Mediationsverfahren sind vorhanden, aber nicht gravierend:

  1. Der Auftraggeber für den Sachverständigen Vermittler ist nur eine der Streitparteien. Gelingt die Einigung, dann können die Kosten für den Sachverständigen verteilt werden. Kommt keine Einigung zustande, dann hat der Auftraggeber die Kosten allein zu tragen.
  2. Eine strikte Unparteilichkeit wie von einem Mediator ist hier von dem Sachverständigen Vermittler nicht gefordert. Selbstverständlich muss sich aber der Vermittler beiden Parteien gegenüber gleichermaßen sachlich und vertrauenswürdig zeigen. Das kommt dem Begriff „unparteiisch“ schon sehr nahe.
  3. Gemeinsame Beratungen mit beiden Parteien gleichzeitig müssen nicht unbedingt stattfinden. Einzelgespräche mit beiden Parteien, notfalls telefonisch, können ausreichen. Die Beiziehung von Rechtsanwälten bleibt jeder Partei selbst überlassen.
  4. Der Sachverständige Vermittler kann auch eigene Vorschläge zur finanziellen Einigung der Parteien beisteuern. Er hat eine Verhandlungsvollmacht, aber keine Entscheidungsvollmacht. Über die Einigung entscheiden nur die beiden Parteien allein.

Wer ist copyraith?

Die Firma copyraith GmbH in Nürnberg bietet mehrere Arten von Dienstleistungen von technischen Experten an, z. B. Beratungen, Gutachten, Vorträge und Seminare auf verschiedenen technischen Bereichen. Das Schwerpunktthema ist jedoch die Sachverständige Mediation und Sachverständige Vermittlung bei Handelsstreitigkeiten wegen technischer Streitfragen.

 

Die Mediatoren

Die Firma copyraith GmbH stellt gegenwärtig sachverständige Mediatoren für Handelsstreitigkeiten auf den folgenden Fachgebieten bereit:
(wird noch ergänzt)


Informationstechnologie

Siegfried Raith


Medizintechnik